Die neue Coronaschutzverordnung enthält folgende Vereinfachungen für den Vereinssport:

Gültig bis zum 02.04.2022

Sport grundsätzlich mindestens mit 3G möglich

Für Sport im Freien gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr

Sporttreiben drinnen unterliegt einheitlich weiterhin der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

 

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
  • Für Trainer*innen und Übungsleiter*innen gelten weiter die 3G-Regelungen

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Wir empfehlen unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordern wir alle Sporttreibenden und Sportvereine auf, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.

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