Mitgliederversammlung am Donnerstag, 17.03.2016 ab 19:00 Uhr
Auszug aus der Satzung:
§9 Mitgliederversammlung
(5)Jedes Mitglied kann Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung stellen. Diese Anträge müssen 14 Tage vor der Mitgliederversammlung in schriftlicher Form mit entsprechender Begründung beim geschäftsführenden Vorstand eingegangen sein.
(8) Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für die folgenden Angelegenheiten zuständig:
f) Festsetzung von Beiträgen, Aufnahmegebühren und Umlagen
Gemäß unserer Satzung § 9 stellt der Vorstand einstimmig, hier vertreten durch den 1. Vorsitzenden Claus Harnisch, folgenden Antrag:
Aufgrund der steigenden Kosten und sinkenden Mitgliederzahlen beantragen wir eine Beitragsanpassung und die Streichung der ermäßigten Aufnahmegebühr.
Z.Zt. werden folgende Aufnahmegebühren und Beiträge erhoben:
• Aufnahmegebühr 10,00 EUR/einmalig
• Aufnahmegebühr ermäßigt 7,50 EUR/einmalig
• Beitrag 7,50 EUR/Monat
• Beitrag ermäßigt 5,00 EUR/Monat
Einen ermäßigten Beitrag zahlen Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Wehr-und Ersatzdienstleistende, Studenten bis zum vollendeten 27. Lebensjahres.
(Der Verein hat jugendliche Mitglieder mit Stimm-und Wahlrecht innerhalb der Jugendvertretung des Vereins (unter 16 Jahre) und erwachsene Mitglieder mit aktivem und passivem Wahlrecht.
Ab dem 01.04.2016
(Mitglieder die einen Jahresbeitrag leisten, werden ab der nächsten Beitragszahlung angeglichen)
sollen folgende Aufnahmegebühren und Beiträge erhoben:
Aufnahmegebühr 10,00 EUR/einmalig {bleibt)
• Aufnahmegebühr ermäßigt 7,50 EUR/einmalig (ersatzlos streichen) • Beitrag 10,00 EUR/Monat
• Beitrag ermäßigt 7,50 EUR/Monat
Vorsitzender Claus Harnisch Aushang Jan. 2016